Inhaltsverzeichnis:
- Doktrin der doppelten Wirkung
- 1. Formulierungen des Prinzips der doppelten Wirkung
- 2. Anwendungen
- 3. Fehlinterpretationen
- 4. Kritik
- 5. Ein Prinzip oder viele lose verwandte Ausnahmen?
- 6. Entscheidungsfindung am Lebensende
- Literaturverzeichnis
- Akademische Werkzeuge
- Andere Internetquellen

Video: Doktrin Der Doppelten Wirkung

2023 Autor: Noah Black | [email protected]. Zuletzt bearbeitet: 2023-11-26 16:05
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Doktrin der doppelten Wirkung
Erstveröffentlichung Mi 28. Juli 2004; inhaltliche Überarbeitung Mo 24.12.2018
Die Doktrin (oder das Prinzip) der doppelten Wirkung wird oft herangezogen, um die Zulässigkeit einer Handlung zu erklären, die einen ernsthaften Schaden verursacht, wie zum Beispiel den Tod eines Menschen, als Nebeneffekt der Förderung eines guten Endes. Nach dem Prinzip der doppelten Wirkung ist es manchmal zulässig, einen Schaden als Nebeneffekt (oder „doppelte Wirkung“) zu verursachen, um ein gutes Ergebnis zu erzielen, obwohl es nicht zulässig wäre, einen solchen Schaden als Mittel zur Verursachung zu verursachen ungefähr das gleiche gute Ende.
- 1. Formulierungen des Prinzips der doppelten Wirkung
- 2. Anwendungen
- 3. Fehlinterpretationen
- 4. Kritik
- 5. Ein Prinzip oder viele lose verwandte Ausnahmen?
- 6. Entscheidungsfindung am Lebensende
- Literaturverzeichnis
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1. Formulierungen des Prinzips der doppelten Wirkung
Thomas von Aquin wird die Einführung des Prinzips der doppelten Wirkung in seine Diskussion über die Zulässigkeit der Selbstverteidigung in der Summa Theologica (II-II, Qu. 64, Art. 7) zugeschrieben. Das Töten eines Angreifers sei gerechtfertigt, sofern man nicht beabsichtige, ihn zu töten. Im Gegensatz dazu hatte Augustine zuvor behauptet, dass das Töten zur Selbstverteidigung nicht zulässig sei, und argumentiert, dass „private Selbstverteidigung nur von einem gewissen Grad übermäßiger Selbstliebe ausgehen kann“. Aquinas bemerkt: „Nichts hindert eine Handlung daran, zwei Wirkungen zu haben, von denen nur eine beabsichtigt ist, während die andere neben der Absicht steht. … Dementsprechend kann der Akt der Selbstverteidigung zwei Auswirkungen haben: eine, die Rettung des eigenen Lebens; das andere, das Töten des Angreifers. “Während die Diskussion in Aquin weitergeht,Es wird eine Rechtfertigung gegeben, die darauf beruht, die Verteidigungsmaßnahme als Mittel zu einem gerechtfertigten Ziel zu charakterisieren: „Daher ist diese Handlung, da die Absicht besteht, das eigene Leben zu retten, nicht rechtswidrig, da es für alles selbstverständlich ist, sie beizubehalten selbst so weit wie möglich zu sein. “Aquinas stellt jedoch fest, dass die Zulässigkeit der Selbstverteidigung nicht unbedingt erforderlich ist: „Obwohl eine Handlung von einer guten Absicht ausgeht, kann sie rechtswidrig gemacht werden, wenn sie in keinem Verhältnis zum Ende steht. Wenn ein Mann in Notwehr mehr als die notwendige Gewalt anwendet, ist dies rechtswidrig, während seine Verteidigung rechtmäßig ist, wenn er Gewalt mit Mäßigung abwehrt. “zu sehen, dass es für alles selbstverständlich ist, sich so weit wie möglich zu halten. “Aquinas stellt jedoch fest, dass die Zulässigkeit der Selbstverteidigung nicht unbedingt erforderlich ist: „Obwohl eine Handlung von einer guten Absicht ausgeht, kann sie rechtswidrig gemacht werden, wenn sie in keinem Verhältnis zum Ende steht. Wenn ein Mann in Notwehr mehr als die notwendige Gewalt anwendet, ist dies rechtswidrig, während seine Verteidigung rechtmäßig ist, wenn er Gewalt mit Mäßigung abwehrt. “zu sehen, dass es für alles selbstverständlich ist, sich so weit wie möglich zu halten. “Aquinas stellt jedoch fest, dass die Zulässigkeit der Selbstverteidigung nicht unbedingt erforderlich ist: „Obwohl eine Handlung von einer guten Absicht ausgeht, kann sie rechtswidrig gemacht werden, wenn sie in keinem Verhältnis zum Ende steht. Wenn ein Mann in Notwehr mehr als die notwendige Gewalt anwendet, ist dies rechtswidrig, während seine Verteidigung rechtmäßig ist, wenn er Gewalt mit Mäßigung abwehrt. “
Die Passage kann so interpretiert werden, dass sie ein Verbot formuliert, die eigenen Anstrengungen auf das Töten als Ziel für die eigenen Handlungen aufzuteilen, was dazu führen würde, dass man bösartiger handelt, als es das Ziel der Selbstverteidigung erfordert.
In späteren Versionen des Doppeleffektprinzips wird die Unterscheidung zwischen der Verursachung eines moralisch schwerwiegenden Schadens als Nebeneffekt der Verfolgung eines guten Ziels und der Verursachung eines moralisch schwerwiegenden Schadens als Mittel zur Verfolgung eines guten Ziels hervorgehoben. Wir können dies zusammenfassen, indem wir feststellen, dass für bestimmte Kategorien von moralisch schwerwiegenden Handlungen, die beispielsweise den Tod eines Menschen verursachen, das Prinzip der doppelten Wirkung eine Sondergenehmigung kombiniert, um zufällig den Tod zum Wohle eines guten Endes zu verursachen (wenn er eintritt) als Nebeneffekt der Verfolgung dieses Ziels) mit einem allgemeinen Verbot, den Tod für ein gutes Ziel instrumentell zu verursachen (wenn dies als Teil der Mittel zur Verfolgung dieses Ziels auftritt). Das Verbot ist in traditionellen katholischen Anwendungen des Prinzips absolut. Zwei traditionelle Formulierungen erscheinen unten.
Die New Catholic Encyclopedia bietet vier Bedingungen für die Anwendung des Prinzips der doppelten Wirkung:
- Die Handlung selbst muss moralisch gut oder zumindest gleichgültig sein.
- Der Agent wird den schlechten Effekt möglicherweise nicht positiv beeinflussen, kann ihn jedoch zulassen. Wenn er den guten Effekt ohne den schlechten Effekt erzielen könnte, sollte er dies tun. Der schlechte Effekt wird manchmal als indirekt freiwillig bezeichnet.
- Die gute Wirkung muss aus der Handlung mindestens so unmittelbar (in der Reihenfolge der Kausalität, jedoch nicht unbedingt in der Reihenfolge der Zeit) resultieren wie die schlechte Wirkung. Mit anderen Worten, der gute Effekt muss direkt durch die Aktion erzeugt werden, nicht durch den schlechten Effekt. Andernfalls würde der Agent ein schlechtes Mittel zu einem guten Zweck einsetzen, was niemals erlaubt ist.
- Der gute Effekt muss ausreichend wünschenswert sein, um das Zulassen des schlechten Effekts auszugleichen “(S. 1021).
Die von Joseph Mangan bereitgestellten Bedingungen beinhalten die ausdrückliche Anforderung, dass der schlechte Effekt nicht beabsichtigt sein soll:
Eine Person kann eine Aktion ausführen, von der sie erwartet, dass sie einen guten und einen schlechten Effekt erzielt, vorausgesetzt, vier Bedingungen werden gleichzeitig überprüft:
- dass die Handlung an sich von ihrem eigentlichen Gegenstand aus gut oder zumindest gleichgültig ist;
- dass die gute Wirkung und nicht die böse Wirkung beabsichtigt ist;
- dass die gute Wirkung nicht durch die böse Wirkung erzeugt wird;
- dass es einen verhältnismäßig schwerwiegenden Grund gibt, die böse Wirkung zuzulassen “(1949, S. 43).
In beiden Konten, der vierten Bedingung, wird unter der Verhältnismäßigkeitsbedingung gewöhnlich die Bestimmung verstanden, ob das Ausmaß des Schadens durch die Höhe des vorgeschlagenen Nutzens angemessen ausgeglichen wird.
Es ist anzunehmen, dass Agenten, die es bereuen, Schaden verursacht zu haben, entsorgt werden, um den Schaden nicht zu verursachen oder um zu minimieren, wie viel davon sie verursachen. Diese Annahme könnte als zusätzliche Bedingung für die zulässige Verursachung eines unbeabsichtigten Schadens explizit gemacht werden:
5. dass die Agenten bestrebt sind, den vorgesehenen Schaden zu minimieren
Michael Walzer (1977) hat überzeugend argumentiert, dass Wirkstoffe, die als voraussichtliche Nebenwirkung der Förderung eines guten Endes Schaden anrichten, bereit sein müssen, ein zusätzliches Risiko einzugehen oder auf einen Nutzen zu verzichten, um den von ihnen verursachten Schaden zu minimieren. Ob diese Art von Bedingung erfüllt ist, hängt möglicherweise von den aktuellen Umständen des Agenten und den vorhandenen Optionen ab.
Doppelte Wirkung könnte auch Teil einer säkularen und nicht absolutistischen Sichtweise sein, nach der eine Rechtfertigung, die ausreicht, um einen bestimmten Schaden als Nebenwirkung zu verursachen, unter den gleichen Umständen möglicherweise nicht ausreicht, um diesen Schaden als Mittel zum gleichen guten Zweck zu verursachen. Warren Quinn stellt ein solches Konto zur Verfügung und formuliert gleichzeitig den Doppeleffekt als Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Agentur neu. Seiner Ansicht nach unterscheidet der Doppeleffekt „zwischen einer Agentur, an der einige Opfer zumindest teilweise Schaden erleiden, und der Absicht des Agenten, sie absichtlich in etwas einzubeziehen, um seinen Zweck genau durch ihre Beteiligung zu fördern (Agentur, an der sie beteiligt sind) Figur als absichtliche Objekte) und schädliche Handlung, bei der entweder nichts auf diese Weise für die Opfer bestimmt ist oder was so beabsichtigt ist, trägt nicht zu ihrem Schaden bei “(1989, S. 343). Quinn erklärt, dass „die direkte Vermittlung weder erfordert, dass der Schaden selbst nützlich ist, noch dass das, was nützlich ist, in besonders enger Weise kausal mit dem Schaden verbunden ist, den es verursacht“(1989, S. 344). Er bemerkt, dass "einige Fälle von Schaden, gegen die die Doktrin intuitiv spricht, wohl keine Fälle von vorsätzlichem Schaden sind, gerade weil weder der Schaden selbst (noch irgendetwas selbst, das ihm kausal sehr nahe steht) beabsichtigt ist" (1991, S. 511). Nach dieser Auffassung liegt der moralischen Bedeutung der Unterscheidung zwischen beabsichtigten und lediglich vorgesehenen Schäden die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter schädlicher Handlung zugrunde, die jedoch nicht perfekt darauf abgestimmt sein muss.344). Er bemerkt, dass "einige Fälle von Schaden, gegen die die Doktrin intuitiv spricht, wohl keine Fälle von vorsätzlichem Schaden sind, gerade weil weder der Schaden selbst (noch irgendetwas selbst, das ihm kausal sehr nahe steht) beabsichtigt ist" (1991, S. 511). Nach dieser Auffassung liegt der moralischen Bedeutung der Unterscheidung zwischen beabsichtigten und lediglich vorgesehenen Schäden die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter schädlicher Handlung zugrunde, die jedoch nicht perfekt darauf abgestimmt sein muss.344). Er bemerkt, dass "einige Fälle von Schaden, gegen die die Doktrin intuitiv spricht, wohl keine Fälle von vorsätzlichem Schaden sind, gerade weil weder der Schaden selbst (noch irgendetwas selbst, das ihm kausal sehr nahe steht) beabsichtigt ist" (1991, S. 511). Nach dieser Auffassung liegt der moralischen Bedeutung der Unterscheidung zwischen beabsichtigten und lediglich vorgesehenen Schäden die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter schädlicher Handlung zugrunde, die jedoch nicht perfekt darauf abgestimmt sein muss. Die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter schädlicher Wirkung liegt der moralischen Bedeutung der Unterscheidung zwischen beabsichtigten und lediglich vorausgesehenen Schäden zugrunde, muss jedoch nicht perfekt darauf abgestimmt sein. Die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter schädlicher Wirkung liegt der moralischen Bedeutung der Unterscheidung zwischen beabsichtigten und lediglich vorausgesehenen Schäden zugrunde, muss jedoch nicht perfekt darauf abgestimmt sein.
2. Anwendungen
Viele moralisch reflektierende Menschen wurden davon überzeugt, dass etwas im Sinne einer doppelten Wirkung richtig sein muss. Dies liegt zweifellos daran, dass zumindest einige der als Illustrationen von DE angeführten Beispiele eine beträchtliche intuitive Anziehungskraft haben:
- Der Terrorbomber will zivile Todesfälle herbeiführen, um die Entschlossenheit des Feindes zu schwächen: Wenn seine Bomben Zivilisten töten, ist dies eine Konsequenz, die er beabsichtigt. Der taktische Bomber zielt auf militärische Ziele ab und sieht voraus, dass das Bombardieren solcher Ziele zum Tod von Zivilisten führen wird. Wenn seine Bomben Zivilisten töten, ist dies eine vorausgesehene, aber unbeabsichtigte Folge seiner Handlungen. Auch wenn es gleichermaßen sicher ist, dass die beiden Bomber die gleiche Anzahl an zivilen Todesfällen verursachen werden, sind Terroranschläge unzulässig, während taktische Bombenanschläge zulässig sind.
- Ein Arzt, der beabsichtigt, den Tod eines todkranken Patienten durch Injektion einer großen Dosis Morphium zu beschleunigen, würde unzulässig handeln, weil er beabsichtigt, den Tod des Patienten herbeizuführen. Ein Arzt, der beabsichtigte, die Schmerzen des Patienten mit derselben Dosis zu lindern und lediglich die Beschleunigung des Todes des Patienten vorauszusehen, würde zulässig handeln. (Die falsche Annahme, dass die Verwendung von Opioid-Medikamenten zur Schmerzlinderung dazu neigt, den Tod zu beschleunigen, wird unten in Abschnitt 6 erörtert.)
- Ein Arzt, der glaubte, Abtreibung sei falsch, auch um das Leben der Mutter zu retten, könnte dennoch konsequent glauben, dass eine Hysterektomie bei einer krebskranken schwangeren Frau zulässig wäre. Bei der Durchführung der Hysterektomie wollte der Arzt das Leben der Frau retten und lediglich den Tod des Fötus vorhersehen. Im Gegensatz dazu würde eine Abtreibung die Absicht beinhalten, den Fötus zu töten, um die Mutter zu retten.
- Eine Person zu töten, von der Sie wissen, dass sie plant, Sie zu töten, wäre unzulässig, da es sich um ein absichtliches Töten handeln würde. Ein Streik zur Selbstverteidigung gegen einen Angreifer ist jedoch zulässig, auch wenn man voraussieht, dass der Schlag, mit dem man sich verteidigt, tödlich sein wird.
- Es wäre falsch, jemanden in den Weg eines außer Kontrolle geratenen Wagens zu werfen, um ihn zu stoppen und zu verhindern, dass er fünf Personen auf der vor ihm liegenden Strecke trifft. das würde bedeuten, dem einen Schaden zuzufügen, um die fünf zu retten. Es wäre jedoch zulässig, einen außer Kontrolle geratenen Wagen auf eine Spur mit einer und eine mit fünf zu lenken. In diesem Fall sieht man den Tod der einen als Nebeneffekt der Rettung der fünf vor, aber man beabsichtigt dies nicht.
- Das eigene Leben zu opfern, um das Leben anderer zu retten, kann vom Selbstmord unterschieden werden, indem die Absicht des Agenten charakterisiert wird: Ein Soldat, der sich auf eine lebende Granate wirft, beabsichtigt, andere vor ihrer Explosion zu schützen und sieht lediglich seinen eigenen Tod voraus; Im Gegensatz dazu beabsichtigt eine Person, die Selbstmord begeht, ihr eigenes Leben zu beenden.
3. Fehlinterpretationen
Spielt das Prinzip der Doppelwirkung die wichtige Erklärungsrolle, die dafür beansprucht wurde? Um diese Frage zu beantworten, muss man sorgfältig klären, was das Prinzip erklären soll. Drei Fehlinterpretationen der Kraft oder des Anwendungsbereichs des Prinzips sind häufig.
Erstens ist es eine Fehlinterpretation zu behaupten, dass das Prinzip der doppelten Wirkung zeigt, dass Wirkstoffe möglicherweise schädliche Wirkungen hervorrufen können, vorausgesetzt, sie sind lediglich vorausgesehene Nebenwirkungen der Förderung eines guten Endes. Anwendungen mit Doppeleffekt setzen immer voraus, dass eine Proportionalitätsbedingung erfüllt ist. Traditionelle Formulierungen der Verhältnismäßigkeitsbedingung verlangen, dass der Wert der Förderung des guten Endes den Wert der schädlichen Nebenwirkung überwiegt.
Zum Beispiel hängt die Rechtfertigung eines Arztes für die Verabreichung von Medikamenten zur Linderung der Schmerzen eines Patienten, während die Beschleunigung des Todes als Nebenwirkung vorausgesehen wird, nicht nur von der Tatsache ab, dass der Arzt nicht beabsichtigt, den Tod zu beschleunigen. Schließlich ist es Ärzten nicht gestattet, die Schmerzen von Nierensteinen oder Geburten mit potenziell tödlichen Opiatdosen zu lindern, nur weil sie die Todesursache als Nebenwirkung vorhersehen, aber nicht beabsichtigen! Eine Vielzahl von inhaltlichen medizinischen und ethischen Urteilen liefern den berechtigten Kontext: Der Patient ist todkrank, es besteht ein dringender Bedarf, Schmerzen und Leiden zu lindern, der Tod steht unmittelbar bevor und der Patient oder der Bevollmächtigte des Patienten stimmt zu. Beachten Sie, dass diese letzte Einschränkung, die Zustimmung des Patienten oder seines Vertreters, natürlich nicht als ein Problem der Verhältnismäßigkeit eingestuft wird.verstanden als das Abwägen von Schaden und Nutzen.
Wir haben eine fünfte Bedingung hinzugefügt, um unbeabsichtigten Schaden zu verursachen: Der Agent versucht, den damit verbundenen Schaden zu minimieren. Dies stellt sicher, dass Double Effect nicht als Grundsatz missverstanden wird, der eine pauschale Erlaubnis erteilt, unbeabsichtigten Schaden zu verursachen, der einen Nutzen bringt. Ob diese fünfte Bedingung erfüllt ist, hängt von den Umständen des Agenten und den vorhandenen Optionen ab. Da beispielsweise Techniken zur Schmerzbehandlung, zur Titration der Dosen schmerzlindernder Medikamente und zur Abgabe von Analgetika verfeinert wurden, würde das, was in der Vergangenheit eine angemessene Rechtfertigung für die Beschleunigung des Todes im Verlauf der Schmerzlinderung gewesen sein könnte, jetzt scheitern weil aktuelle Techniken die bessere Alternative zur Schmerzbehandlung bieten, ohne das Risiko, den Tod zu beschleunigen. (Siehe Abschnitt 6 für eine vollständige Erörterung dieser Anwendung des Doppeleffekts.)
Eine zweite Fehlinterpretation wird durch Anwendungen mit doppelter Wirkung gefördert, die die Zulässigkeit, einen Schaden zu verursachen, als lediglich vorgesehenen Nebeneffekt der Verfolgung eines guten Ziels mit der Unzulässigkeit, auf die gleiche Art von Schaden wie das eigene Ziel zu zielen, kontrastieren. Da allgemein anerkannt ist, dass es falsch ist, jemandem Schaden zuzufügen, ist es nicht Teil des unverwechselbaren Inhalts von double effect, dies auszuschließen. Das Prinzip setzt voraus, dass Agenten nicht darauf abzielen, moralisch schwerwiegende Schäden als Ziel zu verursachen, und versucht, Entscheidungen über die Verursachung von Schäden zu leiten, während sie ein moralisch gutes Ziel verfolgen. Beispielsweise,Doppelte Wirkung kontrastiert diejenigen, die (angeblich zulässig) unheilbar kranken Patienten Medikamente zur Verfügung stellen würden, um das Leiden mit der Nebenwirkung der Beschleunigung des Todes zu lindern, mit denen, die (angeblich unzulässig) unheilbar kranken Patienten Medikamente zur Verfügung stellen würden, um den Tod zu beschleunigen Leiden lindern. In dem angeblich unzulässigen Fall ist das endgültige Ziel des Arztes ein gutes - um das Leiden zu lindern - nicht um den Tod zu verursachen.
Das Prinzip der doppelten Wirkung richtet sich an gut gemeinte Agenten, die fragen, ob sie einen ernsthaften Schaden anrichten können, um ein gutes Ende der übergeordneten moralischen Bedeutung herbeizuführen, wenn es unmöglich ist, das gute Ende ohne den Schaden herbeizuführen. Eine dritte häufige Fehlinterpretation des Doppeleffekts besteht darin, anzunehmen, dass das Prinzip den Agenten versichert, dass sie dies tun können, vorausgesetzt, ihr letztendliches Ziel ist ein gutes, das es normalerweise wert ist, verfolgt zu werden, die Verhältnismäßigkeitsbedingung ist erfüllt und der Schaden wird nicht nur bedauert, sondern minimiert. Das reicht nicht aus: Es muss auch wahr sein, dass das Verursachen des Schadens nicht so sehr Teil der Mittel eines Agenten zu diesem guten Zweck ist, dass es als etwas gelten muss, das instrumentell dazu bestimmt ist, das gute Ziel zu erreichen. Einige Diskussionen über Doppeleffekte gehen fälschlicherweise davon aus, dass Handlungen zulässig sind, die bestimmte Arten von Schaden verursachen, da diese Schäden nicht das endgültige Ziel des Agenten waren oder eher bedauert als begrüßt wurden. Das Prinzip des Doppeleffekts ist viel spezifischer. Schäden, die bedauerlicherweise und nur zum Zwecke eines guten Zwecks verursacht wurden, können durch doppelte Wirkung verboten werden, da sie als Teil der Mittel des Agenten zur Verwirklichung des guten Zwecks verursacht wurden.
4. Kritik
Diejenigen, die das Prinzip der doppelten Wirkung verteidigen, gehen häufig davon aus, dass ihre Gegner bestreiten, dass die Absichten, Motive und Einstellungen eines Agenten wichtige Faktoren für die Zulässigkeit einer Vorgehensweise sind. Wenn die Zulässigkeit einer Handlung nur von den Folgen der Handlung oder nur von den vorausgesehenen oder vorhersehbaren Folgen der Handlung abhängen würde, hätte die Unterscheidung, die den Grundsatz der doppelten Wirkung begründet, nicht die moralische Bedeutung, die für sie geltend gemacht wird (siehe den entsprechenden Abschnitt) Eintrag zum Konsequentialismus). Einige Gegner des Prinzips der Doppelwirkung bestreiten in der Tat, dass die Unterscheidung zwischen beabsichtigten und lediglich vorhergesehenen Konsequenzen eine moralische Bedeutung hat.
Dennoch gehen viele Kritikpunkte am Prinzip der Doppelwirkung nicht auf konsequentialistische Annahmen oder Skepsis gegenüber der Unterscheidung zwischen beabsichtigten und lediglich vorhergesehenen Konsequenzen zurück. Stattdessen fragen sie, ob das Prinzip die moralischen Intuitionen in den Fällen, die als Illustrationen dafür angesehen wurden, angemessen kodifiziert. Eine wichtige Kritiklinie konzentrierte sich auf die Schwierigkeit, zwischen schwerwiegenden Schäden, die bedauerlicherweise als Teil der Mittel des Agenten beabsichtigt sind, und schwerwiegenden Schäden, die bedauerlicherweise als Nebenwirkungen der Mittel des Agenten vorausgesehen werden, zu unterscheiden. Da Doppeleffekt impliziert, dass Letzteres auch dann zulässig sein kann, wenn Ersteres nicht zulässig ist, müssen diejenigen, die Doppeleffekt anwenden möchten, grundsätzliche Gründe für diese Unterscheidung angeben. Die Anwendung des Doppeleffekts zur Erklärung der Zulässigkeit einer Hysterektomie bei einer schwangeren Frau und der Unzulässigkeit einer Abtreibung zur Rettung des Lebens einer Frau wird in dieser Hinsicht häufig kritisiert. Lawrence Masek (2010) bietet eine durchdachte Verteidigung des Prinzips der doppelten Wirkung, die vorschlägt, das, was von einem Agenten beabsichtigt wird, so eng oder streng wie möglich zu interpretieren und gleichzeitig zwischen motivierenden Nebenwirkungen und nicht motivierenden Nebenwirkungen zu unterscheiden. Lawrence Masek (2010) bietet eine durchdachte Verteidigung des Prinzips der doppelten Wirkung, die vorschlägt, das, was von einem Agenten beabsichtigt wird, so eng oder streng wie möglich zu interpretieren und gleichzeitig zwischen motivierenden Nebenwirkungen und nicht motivierenden Nebenwirkungen zu unterscheiden. Lawrence Masek (2010) bietet eine durchdachte Verteidigung des Prinzips der doppelten Wirkung, die vorschlägt, das, was von einem Agenten beabsichtigt wird, so eng oder streng wie möglich zu interpretieren und gleichzeitig zwischen motivierenden Nebenwirkungen und nicht motivierenden Nebenwirkungen zu unterscheiden.
Im Gegensatz dazu würde Warren Quinns Vorschlag, das Konzept der direkten Vertretung durch das Konzept der Absicht zu ersetzen, jemandem als Mittel Schaden zuzufügen (siehe Abschnitt 1), die Kategorie der Ergebnisse, die als Fälle von beabsichtigtem Schaden gelten, effektiv erweitern. Wenn der Soldat, der sich auf die Granate wirft, um seine Mitsoldaten vor der Explosion zu schützen, zulässig handelt und die Zulässigkeit seiner Aktion durch den Doppeleffekt erklärt wird, darf er nicht beabsichtigen, sein eigenes Leben zu opfern Um die anderen zu retten, muss er lediglich vorhersehen, dass sein Leben als Nebeneffekt seines Handelns enden wird. Viele haben jedoch argumentiert, dass dies eine unplausible Beschreibung der Aktion des Soldaten ist und dass seine Aktion zulässig ist, selbst wenn er beabsichtigt, sich von der Granate in die Luft sprengen zu lassen, um die anderen vor der Explosion zu schützen. Shelly Kagan (1999) weist darauf hin, dass wenn jemand anderes den Soldaten auf die Granate schieben würde, wir mit Sicherheit sagen würden, dass der Schaden für den Soldaten von der Person beabsichtigt wurde, die das Schieben durchgeführt hat. Ebenso, so argumentiert Kagan, sollten wir sagen, dass dies in diesem Fall beabsichtigt ist (S. 145). Die gleiche Art von Argument kann für Fälle von Tötung zur Selbstverteidigung vorgebracht werden, wenn überwältigende und tödliche Gewalt angewendet wird. Wenn diese Argumente richtig sind, werfen sie Zweifel an der Behauptung auf, dass Double Effect die Zulässigkeit dieser Handlungen erklärt. Double Effect schweigt über Fälle, in denen es zulässig ist, einen Tod als Mittel zu einem guten Zweck zu verursachen.
Warren Quinn hat argumentiert, dass die doppelte Wirkung nicht auf der Unterscheidung zwischen beabsichtigtem und lediglich vorhergesehenem Schaden beruht, sondern am besten unter Verwendung einer Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Vertretung formuliert wird (siehe Abschnitt Formulierungen). Quinns Ansicht würde bedeuten, dass typische Fälle von Selbstverteidigung und Selbstaufopferung als Fälle von direkter Entscheidungsfreiheit gelten würden. Man beabsichtigt eindeutig, den Angreifer oder sich selbst in etwas einzubeziehen, das seinen Zweck genau dadurch fördert, dass er so involviert ist. Daher konnte Quinns Bericht über die moralische Bedeutung der Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Handlung nicht herangezogen werden, um zu erklären, warum es zulässig sein könnte, zur Selbstverteidigung zu töten oder das eigene Leben zu opfern, um das Leben anderer zu retten. Aber vielleicht ist das so, wie es sein sollte:Der Doppeleffekt ist möglicherweise leichter zu erklären und zu rechtfertigen, wenn der Umfang der Fälle, für die er gilt, auf diese Weise begrenzt ist. Wenn Quinns Ansicht richtig ist und die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Vertretung klar getroffen werden kann, können möglicherweise die oben dargelegten Einwände beantwortet werden.
Wenn wir eher dazu neigen, ein schädliches Ergebnis als eine lediglich vorausgesehene Nebenwirkung zu bezeichnen, wenn wir glauben, dass es zulässig ist, und wenn wir eher dazu neigen, ein schädliches Ergebnis zu beschreiben, das als Teil der Mittel des Agenten gedacht war, wenn wir das glauben Wenn dies unzulässig ist, besteht ein Zusammenhang zwischen zulässigen Schäden, die als Nebenwirkungen eingestuft werden, und unzulässig verursachten Schäden, die als absichtlich als Teil der Mittel des Agenten verursachte Ergebnisse eingestuft werden. Dieser Zusammenhang kann jedoch nicht durch das Prinzip erklärt werden von doppelter Wirkung. Stattdessen haben unabhängig begründete moralische Überlegungen beeinflusst, wie wir überhaupt zwischen Mitteln und Nebenwirkungen unterscheiden. Empirische Forschung von Joshua Knobe (2003,2006) hat gezeigt, dass die Art und Weise, wie wir zwischen beabsichtigten oder absichtlich erzielten Ergebnissen und bloßen Nebenwirkungen unterscheiden, durch normative Beurteilungen so beeinflusst werden kann, dass unsere Beschreibungen verzerrt werden. Dies wurde zuerst von Gilbert Harman (1976) herausgestellt, wird aber heute oft als "The Knobe Effect" oder "The Side Effect Effect" bezeichnet. Richard Holton (2010) hat festgestellt, dass Normverletzungen lediglich die wissentliche Verletzung einer Norm beinhalten, während die Einhaltung einer Norm die Absicht beinhaltet, diese einzuhalten, und dass dies die Asymmetrie erklären könnte, die Knobe in Urteilen darüber dokumentiert hat, ob schlechte und gute Ergebnisse erzielt werden über absichtlich. Diese Diskussion wirft Fragen nach der Eignung der Unterscheidung auf, die durch das Prinzip der doppelten Wirkung hervorgehoben wird, um als bewertungsneutrale Grundlage für moralische Urteile zu dienen.
Erklärt das Prinzip des Doppeleffekts die Zulässigkeit, einen außer Kontrolle geratenen Wagen von einer Strecke mit fünf Personen auf eine Strecke mit nur einer Person umzuschalten? Dies ist eine angebliche Anwendung des Doppeleffekts, bei der vielen Menschen klar erscheint, dass der Schaden für die eine Person nicht dazu gedacht wäre, den Wagen von den fünf abzulenken, wenn man den Wagen wechselt. Wenn der Schaden für den einen zu Recht als lediglich vorausgesehene Nebenwirkung beim Wechseln des Wagens beschrieben wird, zeigt dies allein nicht, dass es zulässig ist, ihn zu verursachen. Wenn jedoch die Verhältnismäßigkeitsbedingung erfüllt ist und der Agent versucht, den Schaden zu minimieren oder alternative Mittel zum Speichern der fünf zu identifizieren, und fehlschlägt,dann scheinen diese Faktoren zusammen zu implizieren, dass das Prinzip des Doppeleffekts herangezogen werden kann, um die Zulässigkeit des Schaltens des Wagens zu erklären. Darüber hinaus scheint Double Effect die Unzulässigkeit zu erklären, jemanden auf die Strecke vor dem Schnellwagen zu schieben, um ihn anzuhalten und die fünf auf der Strecke vor sich zu schützen. In beiden Szenarien würde eine Person getötet, um die fünf zu retten. Der Unterschied in der Zulässigkeit scheint davon abzuhängen, ob der Tod dieser Person ein Mittel oder eine Nebenwirkung ihrer Rettung ist.eine Person würde getötet werden, um die fünf zu retten; Der Unterschied in der Zulässigkeit scheint davon abzuhängen, ob der Tod dieser Person ein Mittel oder eine Nebenwirkung ihrer Rettung ist.eine Person würde getötet werden, um die fünf zu retten; Der Unterschied in der Zulässigkeit scheint davon abzuhängen, ob der Tod dieser Person ein Mittel oder eine Nebenwirkung ihrer Rettung ist.
Diskussionen über das Trolley-Problem und die Relevanz des Prinzips des Doppeleffekts für die Erklärung unserer Intuitionen können in drei Gruppen unterteilt werden. Erstens gibt es Konsequentialisten, die die weit verbreitete Zurückhaltung der Menschen sehen, jemanden auf den Weg des Wagens zu schieben, um ihn zu stoppen und die fünf als irrational zu retten (Joshua Greene, 2013). Zweitens gibt es diejenigen, die die gepaarten Intuitionen im Trolley-Problem als Beweis für die grundlegende Rolle des Doppeleffekts als implizites Prinzip für das moralische Urteil ansehen (Philippa Foot, 1985), John Mikhail, 2011). Drittens argumentieren einige, dass es für einen Zuschauer falsch wäre, den Wagen zu wechseln (Judith Jarvis Thomson, 2008), und schlagen vor, dass die Bereitschaft der Menschen, ihn als zulässig anzusehen, auf unzureichende Reflexion oder unzureichendes emotionales Engagement zurückzuführen ist. Zu dieser Gruppe gehören diejenigen, die das Prinzip der doppelten Wirkung vertreten, aber die Erlaubnis zum Ausweichen des Wagens verweigern (Elizabeth Anscombe, 1982), und diejenigen, die das Prinzip der doppelten Wirkung ablehnen, während sie zugeben, dass sich die standardmäßigen intuitiven Urteile über das Trolley-Problem verhalten mit dem Prinzip, wie es normalerweise interpretiert wird.
Der Kontrast zwischen dem Terrorbomber und dem strategischen Bomber wird oft als das am wenigsten kontroverse Beispielpaar angesehen, das die Unterscheidung zwischen Absicht und Voraussicht veranschaulicht, die dem Prinzip der doppelten Wirkung zugrunde liegt. Das Urteil, dass der Terrorbomber unzulässig und der strategische Bomber unzulässig handelt, wird weitgehend bestätigt. Terroranschläge wurden im Zweiten Weltkrieg von beiden Seiten verübt (siehe Douglas Lackey (1989) für eine durchdachte historische Darstellung des Entscheidungsprozesses alliierter Entscheidungsträger und der damit verbundenen Kontroversen). Die Ansicht, dass Terroranschläge immer unzulässig sind, würde die Art von Brandbomben verurteilen, die von alliierten Streitkräften in Deutschland und Japan durchgeführt werden.
Das allgemeine Urteil, dass strategische Bombenangriffe zulässig sind, sofern sie verhältnismäßig sind, verdient auch eine genauere Prüfung, als sie normalerweise erhalten, wenn sie als durch den Grundsatz der doppelten Wirkung gerechtfertigt angesehen werden. Wie wichtig sind Militärstrategen, um Schäden für die Zivilbevölkerung zu vermeiden? Dies ist eine inhaltliche Frage zu den Konventionen, die die militärische Entscheidungsfindung einschränken, und zu den Grundsätzen, die diesen Konventionen zugrunde liegen. Viele relevante Überlegungen hängen von Urteilen ab, die weit außerhalb des Bereichs von Double Effect liegen. Beispielsweise verbieten die auf der Website des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz angezeigten Regeln des humanitären Völkergewohnheitsrechts Angriffe gegen Zivilisten. Dazu gehört auch der Schutz, der verweigert wird, um den Schaden für die Zivilbevölkerung zu minimieren:
Regel 15. Vorsichtsmaßnahmen bei Angriffen Bei der Durchführung von Militäreinsätzen muss ständig darauf geachtet werden, die Zivilbevölkerung, Zivilisten und zivile Gegenstände zu schonen. Es müssen alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden, um zufällige Verluste an Zivilisten, Verletzungen von Zivilisten und Schäden an zivilen Gegenständen zu vermeiden und auf jeden Fall zu minimieren.
Regel 20. Vorwarnung Jede Konfliktpartei muss wirksam vor Angriffen warnen, die die Zivilbevölkerung betreffen können, sofern die Umstände dies nicht zulassen.
Regel 24. Entfernung von Zivilisten und zivilen Gegenständen aus der Nähe militärischer Ziele Jede Konfliktpartei muss, soweit möglich, zivile Personen und Gegenstände, die unter ihrer Kontrolle stehen, aus der Nähe militärischer Ziele entfernen.
Diese Überlegungen legen nahe, dass der Grundsatz der doppelten Wirkung, selbst wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in seinem Inhalt enthalten ist, keine ausreichende Zulässigkeitsbedingung für Bombardierungen enthält, die die Zivilbevölkerung betreffen. Das von Philosophen so häufig angeführte Beispiel für strategische Bombenangriffe erwähnt niemals die Pflicht, Zivilisten zu warnen oder zu entfernen.
5. Ein Prinzip oder viele lose verwandte Ausnahmen?
Es ist überhaupt nicht klar, dass alle Beispiele, für deren Rechtfertigung der Doppeleffekt herangezogen wurde, durch ein einziges Prinzip erklärt werden können. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Überlegungen geben, die die Zulässigkeit eines unbeabsichtigten Schadens betreffen.
Befürworter des Prinzips des Doppeleffekts haben immer anerkannt, dass eine Proportionalitätsbedingung erfüllt sein muss, wenn der Doppeleffekt angewendet wird. Diese Bedingung erfordert jedoch typischerweise nur, dass der gute Effekt den vorhergesehenen schlechten Effekt überwiegt oder dass es einen ausreichenden Grund gibt, den schlechten Effekt zu verursachen. Einige Kritiker des Prinzips der doppelten Wirkung haben behauptet, dass, wenn die doppelte Wirkung geltend gemacht wurde, inhaltlich unabhängige Rechtfertigungen für die Verursachung der Art des fraglichen Schadens implizit herangezogen werden und tatsächlich die gesamte begründende Arbeit leisten. Diese unabhängigen Überlegungen leiten sich nicht aus der Unterscheidung zwischen beabsichtigten und lediglich vorhergesehenen Konsequenzen ab und hängen nicht davon ab (Davis (1984), McIntyre (2001)). Wenn diese Kritik richtig ist,dann werden vielleicht die Fälle, die traditionell als Anwendungen des Prinzips der doppelten Wirkung angeführt wurden, nur dadurch vereint, dass jeder eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot darstellt, den Tod eines Menschen zu verursachen.
Die historischen Ursprünge des Prinzips der Doppelwirkung als Grundsatz der katholischen Kasuistik könnten eine ähnliche Erklärung für die Einheit seiner Anwendungen liefern. Wenn man annehmen würde, dass es absolut verboten ist, den Tod eines Menschen zu verursachen, dann wäre es nicht zulässig, einen Angreifer zur Selbstverteidigung zu töten, sein Leben zu opfern, um andere zu schützen, den Tod als Nebenwirkung von zu beschleunigen Sedierung gegen hartnäckige Schmerzen oder zur Gefährdung von Nichtkombattanten in der Kriegsführung. Wenn man stattdessen davon ausgeht, dass es absolut verboten ist, absichtlich den Tod eines Menschen zu verursachen, dann können diese Fälle als Fälle von nicht absichtlichem Töten angesehen werden. Umstritten über das Prinzip der Doppelwirkung ist, ob eine einheitliche Begründung für diese Fälle von nicht vorsätzlichem Töten gegeben werden kann und wenn ja,ob diese Rechtfertigung von der Unterscheidung zwischen beabsichtigten und lediglich vorgesehenen Folgen abhängt.
Dana Nelkin und Samuel Rickless (2014) formulieren das Prinzip in einem Aufsatz, der Warren Quinns Ansicht entwickelt, dass Double Effect am besten auf der Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Handlung beruht, folgendermaßen: „In Fällen, in denen einigen Schaden zugefügt werden muss Um ein Gut zu erreichen (und ist der kostengünstigste mögliche Schaden), sieht der Agent den Schaden voraus, und alle anderen Dinge sind gleich. Ein stärkerer Fall ist erforderlich, um eine schädliche direkte Handlung zu rechtfertigen, als um eine ebenso schädliche indirekte Handlung zu rechtfertigen. “(2014). Bei einer schädlichen indirekten Handlung kommt einigen Opfern Schaden zu, um ein Gut zu erreichen, aber „nichts auf diese Weise ist für die Opfer bestimmt, oder was so beabsichtigt ist, trägt nicht zu ihrem Schaden bei.“In der schädlichen direkten Handlung „kommt einigen Opfern zumindest teilweise Schaden zu,von der absichtlichen Einbeziehung des Agenten in etwas, um seinen Zweck genau durch ihre Beteiligung zu fördern “(Nelkin und Rickless (2014), zitiert Quinn (1989)).
Diese Art der Charakterisierung der schädlichen direkten Agentur und der schädlichen indirekten Agentur könnte als zwei mögliche Dimensionen der Agentur angesehen werden, in denen kein Schaden beabsichtigt ist, und nicht als Kontrast innerhalb einer einzigen Dimension der Agentur. Diese Ansicht würde unterstützt, wenn sich herausstellen würde, dass einige komplexe Aktionspläne sowohl als schädliche direkte als auch als schädliche indirekte Agentur gelten. Betrachten Sie zum Beispiel die Überlegungen von Beamten des öffentlichen Gesundheitswesens, die vorschlagen, ein Impfprogramm in ihrer Region einzurichten, um die Bürger vor einer sich schnell ausbreitenden, hoch ansteckenden und ausnahmslos tödlichen Krankheit zu schützen. Sie gehen davon aus, dass bei Durchführung des Programms etwa jeder zehntausend Impfstoffempfänger durch den Impfstoff nachteilige Auswirkungen haben wird, die sich als tödlich erweisen werden.und die Beamten haben keine Möglichkeit, im Voraus zu bestimmen, welche Impfstoffempfänger für diese nachteiligen Auswirkungen anfällig sind, um sie zu überprüfen und sie vom Erhalt des Impfstoffs auszuschließen. Es scheint, dass Double Effect darauf ausgelegt ist, zu erklären, warum sie trotz dieser vorhersehbaren, bedauernden und nicht zu vermeidenden unbeabsichtigten Nebenwirkungen der Förderung eines guten Endes mit dem Impfprogramm fortfahren können: Dies scheint ein Fall indirekter Entscheidungsfreiheit zu sein. Und doch, wenn der Wunsch der Beamten, eine Herdenimmunität herbeizuführen, sie dazu veranlasst, ein weit verbreitetes Programm mit Anreizen zur Teilnahme oder sogar zur obligatorischen Teilnahme zu befürworten, dann ist es wahr, dass einige Opfer, an denen sie absichtlich beteiligt waren, Schaden erleiden. Dies würde ihre Maßnahmen zur Förderung des Programms zu einem Fall der direkten Agentur machen. Fragen zur Einwilligung können auch hier relevant sein:Wenn die Impfstoffempfänger bereitwillig das Risiko von Nebenwirkungen übernehmen, muss eine vollständige Beschreibung des Programms bei der Bewertung der erhaltenen Informationen ihre eigene Behörde berücksichtigen. Beispiele wie diese deuten darauf hin, dass die Fälle, für die Double Effect angewendet wurde, möglicherweise viele verschiedene Dimensionen der Agentur betreffen und nicht einen scharfen Kontrast, der eine einzelne Dimension der Agentur betrifft.
Kritiker des Prinzips der doppelten Wirkung behaupten, dass das in diesen Fällen verwendete Rechtfertigungsmuster einige gemeinsame Bedingungen hat: Der Agent handelt, um ein gutes Ende zu fördern, zeigt angemessenen Respekt für den Wert des menschlichen Lebens, wenn er so handelt, und hat dies versucht Vermeiden oder minimieren Sie den betreffenden Schaden. Sie machen jedoch geltend, dass die Rechtfertigung für die Verursachung des fraglichen Schadens von weiteren inhaltlichen Überlegungen abhänge, die sich nicht aus dem Kontrast zwischen Absicht und Voraussicht oder dem Kontrast zwischen direkter und indirekter Handlung ergeben.
Einige haben diese Art von Kritik entwickelt, indem sie argumentierten, dass die Anziehungskraft des Prinzips der doppelten Wirkung grundsätzlich illusorisch ist: Die Absichten eines Agenten sind für die Zulässigkeit einer Handlung nicht relevant, wie es die Befürworter des Prinzips der doppelten Wirkung behaupten würden Die Absichten eines Agenten sind jedoch relevant für moralische Einschätzungen der Art und Weise, in der der Agent überlegt hat (siehe David McCarthy (2002) und TM Scanlon (2008). Dass ein Agent beabsichtigt, einen bestimmten Schaden zu verursachen, erklärt nicht, warum die Handlung unzulässig war, aber es kann erklären, was moralisch an der Argumentation des Agenten bei der Verfolgung dieser Vorgehensweise falsch ist.
6. Entscheidungsfindung am Lebensende
Das Prinzip der doppelten Wirkung wird häufig in Diskussionen über die sogenannte Palliativversorgung, die medizinische Versorgung von Patienten mit unheilbarer Krankheit, die eine Schmerzlinderung benötigen, erwähnt. Im Hintergrund dieser Diskussionen stehen häufig drei Annahmen:
- Die Nebenwirkung der Beschleunigung des Todes ist eine unvermeidliche oder zumindest wahrscheinliche Folge der Verabreichung von Opioid-Medikamenten zur Schmerzlinderung.
- Die Beschleunigung des Todes ist eine nicht unerwünschte Nebenwirkung der Schmerzlinderung im Rahmen der Palliativversorgung.
- Es wäre unzulässig, den Tod absichtlich zu beschleunigen, um das Leiden eines todkranken Patienten zu verringern.
Wenn diese Annahmen getroffen werden, scheint die doppelte Wirkung zumindest einen Teil einer Rechtfertigung für die Verabreichung von Arzneimitteln zur Schmerzlinderung zu liefern.
Die erste Annahme ist jedoch falsch. Ärzte und Forscher haben wiederholt darauf bestanden, dass es ein Mythos ist, dass Opioide, die zur Schmerzlinderung verabreicht werden, den Tod beschleunigen können (Sykes und Thorns, 2003, geben einen Überblick über eine große Anzahl von Studien, die diese Behauptung stützen). Es gibt keine Forschung, die die Behauptung untermauert, dass Opioid-Medikamente, die angemessen und sorgfältig titriert verabreicht werden, wahrscheinlich die Atmung beeinträchtigen. Susan Anderson Fohr (1998) kommt in einer Umfrage zu diesem Thema zu dem Schluss: „Es ist wichtig zu betonen, dass es unter Fachleuten für Palliativmedizin und Schmerzkontrolle zu diesem Thema keine Debatte gibt. Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass Atemdepression durch Opioidanalgetika bei sachgemäßer Anwendung eine selten auftretende Nebenwirkung ist. Die Überzeugung, dass Palliativmedizin den Tod beschleunigt, widerspricht der Erfahrung von Ärzten mit der größten Erfahrung auf diesem Gebiet. “Die falsche Annahme, dass Schmerzlinderung den Nebeneffekt einer Beschleunigung des Todes haben wird, kann den unglücklichen Effekt haben, dass führende Ärzte, Patienten und die Familien der Patienten Schmerzen unterbehandeln, weil sie besorgt sind, diese angebliche Nebenwirkung zu verursachen.
Die angemessene Schlussfolgerung ist daher, dass die doppelte Wirkung keinerlei Rolle bei der Rechtfertigung des Einsatzes von Opioid-Medikamenten zur Schmerzlinderung im Rahmen der Palliativversorgung spielt. Warum wird der Doppeleffekt in Diskussionen über Schmerzlinderung im Rahmen der Palliativversorgung so häufig erwähnt, wenn seine Anwendung auf einem medizinischen Mythos beruht (und damit fortbesteht)? Die Popularität und intuitive Anziehungskraft dieser angeblichen Darstellung des Doppeleffekts kann zwei Ursachen haben. Erstens kann der Punkt, in dem die zulässige Beschleunigung des Todes als lediglich vorhersehbare Nebenwirkung erwähnt wird, darin bestehen, sie dem gegenüberzustellen, was als moralisch unzulässig angesehen wird: einem Patienten mit einer unheilbaren Krankheit Medikamente zu verabreichen, die keine Schmerzmittel sind, um den Tod und damit zu beschleunigen Schneiden Sie das Leiden des Patienten ab. Zweite,Der Mythos, dass die Schmerzlinderung den Tod beschleunigt, könnte fortbestehen und sich fortsetzen, weil er den mitfühlenden Gedanken hinter der zweiten Annahme zum Ausdruck bringt: Die Beschleunigung des Todes kann ein willkommener Nebeneffekt der Schmerzlinderung bei Patienten am Lebensende sein. Diese Sichtweise steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Berufung auf Double Effect als Rechtfertigung: Wenn der Tod bei der Behandlung eines sterbenden Patienten nicht als Schaden angesehen wird, gilt Double Effect nicht (siehe Allmark, Cobb, Liddle und Todd (2010)). Während der Behandlung eines sterbenden Patienten wird der Tod nicht als Schaden angesehen, dann gilt der Doppeleffekt nicht (siehe Allmark, Cobb, Liddle und Todd (2010)). Während der Behandlung eines sterbenden Patienten wird der Tod nicht als Schaden angesehen, dann gilt der Doppeleffekt nicht (siehe Allmark, Cobb, Liddle und Todd (2010)).
Darüber hinaus kann die anscheinend mitfühlende Annahme, dass die Beschleunigung des Todes ein willkommenes Ergebnis ist, im Zusammenhang mit der Pflege am Lebensende, in der der Patient nicht stirbt, übermäßig paternalistisch sein. Patienten, die Palliativversorgung erhalten und deren Schmerzen mit Opioid-Medikamenten angemessen behandelt werden können, schätzen möglicherweise zusätzliche Tage, Stunden oder Minuten des Lebens. Es ist nicht gerechtfertigt anzunehmen, dass die Beschleunigung des Todes selbst eine Form der barmherzigen Erleichterung für Patienten mit unheilbaren Krankheiten ist und keine bedauerliche Nebenwirkung, die minimiert werden muss. Es sei daran erinnert, dass die plausibelsten Formulierungen mit doppelter Wirkung erfordern würden, dass die Wirkstoffe versuchen, die lediglich vorhergesehenen Schäden, die sie als Nebenwirkungen verursachen, zu minimieren oder zu vermeiden. In diesem Punkt kann das populäre Verständnis des Doppeleffekts mit der zweiten Annahme von der vertretbarsten Version des Prinzips abweichen.
Einige Mitglieder des Obersten Gerichtshofs der USA beriefen sich auf die doppelte Wirkung als Rechtfertigung für die Verabreichung von Schmerzmitteln an Patienten, die Palliativversorgung erhalten, und auch als Rechtfertigung für die als terminale Sedierung bekannte Praxis, bei der Patienten mit schwer zu behandelnden und unbehandelbaren Medikamenten Beruhigungsmittel verabreicht werden Schmerz, um Bewusstlosigkeit zu induzieren (Vacco et al. v. Quill et al., 117 S. Ct. 2293 (1997)). Wenn keine künstliche Flüssigkeitszufuhr und Ernährung bereitgestellt wird, kann eine Sedierung zur Behandlung von hartnäckigen Schmerzen den Tod beschleunigen. (Wenn der Tod unmittelbar bevorsteht, hat das Fehlen von Flüssigkeitszufuhr und Ernährung möglicherweise keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Todes.) Die plausibelste und vertretbarste Version des Prinzips der doppelten Wirkung erfordert die Minimierung der schädlichen Nebenwirkung. Das Prinzip der doppelten Wirkung rechtfertigt daher nicht die Zurückhaltung von Flüssigkeitszufuhr und Ernährung in Fällen, in denen der Tod nicht unmittelbar bevorsteht. Die Entscheidung, die Flüssigkeitszufuhr und die Ernährung zurückzuhalten, scheint von einem Urteil abzuhängen, dass der Tod dem sedierten Patienten keinen Schaden zufügen würde. Unter Umständen, unter denen es nicht schädlich wäre, den Tod einer Person zu verursachen, gilt das Prinzip der doppelten Wirkung nicht.
Die terminale oder vollständige Sedierung ist eine Reaktion auf hartnäckige Schmerzen bei Patienten mit unheilbarer Krankheit. Es geht darum, eine Reihe von Bedingungen (Beruhigung, Bewusstlosigkeit, Abwesenheit von Flüssigkeitszufuhr und Ernährung) herbeizuführen, die zusammen den Tod beschleunigen können, wenn der Tod nicht bereits unmittelbar bevorsteht. In jedem Fall machen diese Bedingungen den Tod unvermeidlich. In Bezug auf diese Praxis ergeben sich zwei wichtige moralische Fragen. Ist eine terminale Sedierung angemessen, wenn bei Patienten, bei denen eine unheilbare Krankheit diagnostiziert wurde, hartnäckige Schmerzen gelindert werden müssen, auch wenn der Tod nicht unmittelbar bevorsteht? Dies nennt Cellarius (2008) eine frühe terminale Sedierung, da sie nicht die Anforderung erfüllt, dass der Tod unmittelbar bevorsteht, was typischerweise als Bedingung für die Zulässigkeit einer terminalen Sedierung angeführt wird. Es ist zu erwarten, dass eine frühzeitige terminale Sedierung den Tod als Nebeneffekt der Palliativversorgung bei ungewöhnlich widerspenstigen Schmerzen beschleunigt. Ein zweites Problem betrifft die moralische Bedeutung der Tatsache, dass der Tod nach der Sedierung unvermeidlich ist, entweder weil er bereits unmittelbar bevorsteht oder weil das Zurückhalten von Ernährung und Flüssigkeitszufuhr ihn unvermeidlich gemacht hat. Wäre es zulässig, den Grad der Sedierung zu erhöhen, um den jetzt unvermeidlichen Tod zu beschleunigen? Traditionelle Anwendungen des Prinzips der doppelten Wirkung beruhen auf der Annahme, dass der Tod eines unschuldigen Menschen niemals absichtlich herbeigeführt werden kann und gegen eine solche Handlung entscheiden würde. Doch die Annahmen, die das populäre Verständnis der Doppelwirkung beeinflussen - dass die Leitabsicht des Arztes darin besteht, Schmerzen zu lindern,dass die Beschleunigung des Todes unter diesen besonderen Umständen nicht unerwünscht wäre und dass diese Vorgehensweise von einem Fall aktiver Sterbehilfe unterschieden werden sollte, der nicht durch die Pflicht zur Schmerzlinderung ausgelöst wird - scheint dafür zu sprechen. Es mag die Diskussion dieser Situationen eher verschleiern als klären, das Prinzip der doppelten Wirkung als klare Richtlinie zu betrachten. In dieser Diskussion kann, wie in vielen anderen, das Prinzip der doppelten Wirkung eher als Rahmen für die Ankündigung moralischer Einschränkungen bei Entscheidungen dienen, bei denen der Tod bedauerlicherweise verursacht wird, als als Mittel zur Bestimmung des genauen Inhalts dieser Entscheidungen und der Urteile, die sie rechtfertigen.und dass diese Vorgehensweise von einem Fall aktiver Sterbehilfe unterschieden werden sollte, der nicht durch die Pflicht zur Schmerzlinderung ausgelöst wird - scheint dafür zu sprechen. Es mag die Diskussion dieser Situationen eher verschleiern als klären, das Prinzip der doppelten Wirkung als klare Richtlinie zu betrachten. In dieser Diskussion kann, wie in vielen anderen, das Prinzip der doppelten Wirkung eher als Rahmen für die Ankündigung moralischer Einschränkungen bei Entscheidungen dienen, bei denen der Tod bedauerlicherweise verursacht wird, als als Mittel zur Bestimmung des genauen Inhalts dieser Entscheidungen und der Urteile, die sie rechtfertigen.und dass diese Vorgehensweise von einem Fall aktiver Sterbehilfe unterschieden werden sollte, der nicht durch die Pflicht zur Schmerzlinderung ausgelöst wird - scheint dafür zu sprechen. Es mag die Diskussion dieser Situationen eher verschleiern als klären, das Prinzip der doppelten Wirkung als klare Richtlinie zu betrachten. In dieser Diskussion kann, wie in vielen anderen, das Prinzip der doppelten Wirkung eher als Rahmen für die Ankündigung moralischer Einschränkungen bei Entscheidungen dienen, bei denen der Tod bedauerlicherweise verursacht wird, als als Mittel zur Bestimmung des genauen Inhalts dieser Entscheidungen und der Urteile, die sie rechtfertigen. Das Prinzip der doppelten Wirkung kann eher als Rahmen für die Ankündigung moralischer Einschränkungen bei Entscheidungen dienen, bei denen der Tod bedauerlicherweise verursacht wird, als als Mittel zur Bestimmung des genauen Inhalts dieser Entscheidungen und der Urteile, die sie rechtfertigen. Das Prinzip der doppelten Wirkung kann eher als Rahmen für die Ankündigung moralischer Einschränkungen bei Entscheidungen dienen, bei denen der Tod bedauerlicherweise verursacht wird, als als Mittel zur Bestimmung des genauen Inhalts dieser Entscheidungen und der Urteile, die sie rechtfertigen.
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